Rn. 1
Einstieg
Arbeitsrecht
Kündigung · Abfindung · Aufhebungsvertrag · Zeugnis
Rn. 2
Frist
Wichtige Frist
Drei Wochen Frist
Nach Zugang der Kündigung haben Sie drei Wochen Zeit, Kündigungsschutzklage zu erheben. Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
Rn. 3
Zuständigkeit
Worum es meistens geht
Sie haben eine Kündigung erhalten und wollen wissen, ob sie wirksam ist.
Ihnen wurde ein Aufhebungsvertrag vorgelegt und Sie sollen schnell unterschreiben.
Sie wollen eine Abfindung verhandeln.
Ihr Arbeitszeugnis ist schlechter, als es sein dürfte.
Rn. 4
Ablauf
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag
Wir klären, ob und wie eilig es ist.
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Termin in der Kanzlei oder per Telefon
Bringen Sie mit: Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung.
-
Einschätzung und Kosten, schriftlich
Bevor wir etwas einreichen.
Abb. 1 · Platz für Ihr Foto
Der Weg zu Ihnen
Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.
Abb. 2 · Platz für Ihr Foto
Was Sie mitbringen
Kündigung, Arbeitsvertrag, letzte Gehaltsabrechnung. Mehr brauchen wir für den Anfang nicht.
Rn. 5
Personen
Wer Sie berät
-
Platz für Ihre Fotos
RA’in Dr. Muster
Fachanwältin für Arbeitsrecht
-
Platz für Ihre Fotos
RA Partner
Fachanwalt für Familienrecht, Mediator
Rn. 6
Kontakt
Direkt anrufen
Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
089 / 00 00 00
Muster, nicht geschaltet
Jetzt anrufen (im Muster deaktiviert)
Rückruf anfordern (im Muster deaktiviert)