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Kanzlei Muster & Partner

Rn. 1

Einstieg

Familienrecht

Trennung · Unterhalt · Sorge- und Umgangsrecht · Scheidung

Rn. 2

Frist

Wichtige Frist

Ein Monat nach Zustellung

Gegen einen Beschluss des Familiengerichts können Sie einen Monat lang Beschwerde einlegen, gerechnet ab dem Tag, an dem er Ihnen zugestellt wurde. Danach steht er in aller Regel fest.

Rn. 3

Zuständigkeit

Worum es meistens geht

  • Sie trennen sich und wissen nicht, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt.

  • Der Unterhalt, den Sie zahlen oder zahlen sollen, erscheint Ihnen zu hoch.

  • Sie sehen Ihr Kind seltener, als vereinbart war.

  • Ihnen wurde ein Scheidungsantrag zugestellt.

Rn. 4

Ablauf

Was passiert, wenn Sie anrufen

  1. Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag

    Wir klären, ob und wie eilig es ist.

  2. Termin in der Kanzlei oder per Telefon

    Bringen Sie mit: Schriftverkehr, Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen.

  3. Einschätzung und Kosten, schriftlich

    Bevor wir etwas einreichen.

Abb. 1 · Platz für Ihr Foto

Der Weg zu Ihnen

Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.

Abb. 2 · Platz für Ihr Foto

Was Sie mitbringen

Schriftverkehr, Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen. Was fehlt, klären wir im Termin.

Rn. 5

Personen

Wer Sie berät

  • Platz für Ihre Fotos

    RA Partner

    Fachanwalt für Familienrecht, Mediator

Rn. 6

Kontakt

Direkt anrufen

Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags

089 / 00 00 00

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