Rn. 1
Einstieg
Familienrecht
Trennung · Unterhalt · Sorge- und Umgangsrecht · Scheidung
Rn. 2
Frist
Wichtige Frist
Ein Monat nach Zustellung
Gegen einen Beschluss des Familiengerichts können Sie einen Monat lang Beschwerde einlegen, gerechnet ab dem Tag, an dem er Ihnen zugestellt wurde. Danach steht er in aller Regel fest.
Rn. 3
Zuständigkeit
Worum es meistens geht
Sie trennen sich und wissen nicht, wer in der gemeinsamen Wohnung bleibt.
Der Unterhalt, den Sie zahlen oder zahlen sollen, erscheint Ihnen zu hoch.
Sie sehen Ihr Kind seltener, als vereinbart war.
Ihnen wurde ein Scheidungsantrag zugestellt.
Rn. 4
Ablauf
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag
Wir klären, ob und wie eilig es ist.
-
Termin in der Kanzlei oder per Telefon
Bringen Sie mit: Schriftverkehr, Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen.
-
Einschätzung und Kosten, schriftlich
Bevor wir etwas einreichen.
Abb. 1 · Platz für Ihr Foto
Der Weg zu Ihnen
Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.
Abb. 2 · Platz für Ihr Foto
Was Sie mitbringen
Schriftverkehr, Einkommensnachweise, vorhandene Vereinbarungen. Was fehlt, klären wir im Termin.
Rn. 5
Personen
Wer Sie berät
-
Platz für Ihre Fotos
RA Partner
Fachanwalt für Familienrecht, Mediator
Rn. 6
Kontakt
Direkt anrufen
Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
089 / 00 00 00
Muster, nicht geschaltet
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Rückruf anfordern (im Muster deaktiviert)