Rn. 1
Einstieg
Verkehrsrecht
Unfall · Bußgeld · Führerschein · Schadensregulierung
Rn. 2
Frist
Wichtige Frist
Zwei Wochen für den Einspruch
Gegen einen Bußgeldbescheid haben Sie zwei Wochen Zeit, Einspruch einzulegen, gerechnet ab der Zustellung. Danach wird er in aller Regel rechtskräftig.
Rn. 3
Zuständigkeit
Worum es meistens geht
Sie hatten einen Unfall und die gegnerische Versicherung zahlt nicht, was Sie erwartet haben.
Sie haben einen Bußgeldbescheid bekommen und sollen den Führerschein abgeben.
Ihnen wird vorgeworfen, zu schnell gefahren zu sein, und Sie bestreiten das.
Ihr Wagen wurde beschädigt und Sie wissen nicht, wer wofür aufkommt.
Rn. 4
Ablauf
Was passiert, wenn Sie anrufen
-
Kurzes Gespräch, meist noch am selben Tag
Wir klären, ob und wie eilig es ist.
-
Termin in der Kanzlei oder per Telefon
Bringen Sie mit: Bußgeldbescheid, Unfallbericht, Fotos, Post der Versicherung.
-
Einschätzung und Kosten, schriftlich
Bevor wir etwas einreichen.
Abb. 1 · Platz für Ihr Foto
Der Weg zu Ihnen
Wo Sie klingeln, wo Sie parken, welches Stockwerk. Das steht auf der Seite, bevor Sie danach fragen müssen.
Abb. 2 · Platz für Ihr Foto
Was Sie mitbringen
Bußgeldbescheid, Unfallbericht, Fotos, Post der Versicherung. Auch das, was Sie nicht verstehen.
Rn. 5
Personen
Wer Sie berät
-
Platz für Ihre Fotos
RA Partner
Fachanwalt für Familienrecht, Mediator
Rn. 6
Kontakt
Direkt anrufen
Mo–Fr 8–18 Uhr · Rückruf innerhalb eines Werktags
089 / 00 00 00
Muster, nicht geschaltet
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Rückruf anfordern (im Muster deaktiviert)